Reklamation / Kundenservice
Reklamations-Hotline: 0 23 07 - 92 55 705Eine Reklamation ist gerechtfertigt, wenn die Ware die reklamiert wird, einen Mangel aufweist. Das heißt, gewisse zugesicherte oder zu erwartende Eigenschaften, die dem Käufer nutzen könnten, sind nicht vorhanden. Beispielsweise liegt ein technischer Defekt vor oder fehlhafte Bearbeitung.
Der Käufer reklamiert also beim Verkäufer. Dieser hat nun mehrere gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten, den Mangel zu beseitigen:
Nachlieferung (Umtausch):
Der Verkäufer nimmt die reklamierte Ware zurück und händigt ihm solche aus, die diesen Fehler nicht aufweist.Nachbesserung (Reparatur):
Der Verkäufer behebt den Mangel auf seine eigenen Kosten, so dass der Reklamationsgrund entfällt.Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückgabe):
Der Verkäufer gibt dem Käufer sein Geld zurück. Er erhält im Gegenzug die fehlerhafte Ware zurück, sofern das mit angemessenem Aufwand möglich ist. Für diese Möglichkeit kann sich der Käufer allerdings nur entscheiden, wenn der zweite Versuch einer Nachbesserung des Verkäufers gescheitert ist.Es liegt in der Entscheidung des Käufers, welchen Weg er wählt. Dabei kann er vorerst wählen zwischen Nachlieferung und Nachbesserung. Ist beides mehrmals nicht möglich, kann der Verkäufer mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr LUXBACH Team